| |
GEB C werden erteilt für den - Import von mehr als 20 kg brutto bewilligungspflichtiger Spezialprodukte für technische, resp. industrielle Zwecke (wie z.B. Lösungsmittel, Fabrikations- und gewerbliche Zwecke, usw.), welche weder vermischt noch unvermischt als Treib- oder Brennstoff eingesetzt werden.
Die GEB C ist nicht übertragbar. Sie berechtigt zum Import von Spezialprodukten ohne mengenmässige oder zeitliche Begrenzung.
- Füllen Sie das "Antragsformular GEB B & C" aus (Word / pdf).
- Die CARBURA prüft Ihren Antrag und stellt die entsprechende GEB aus.
- Die GEB ist durch Sie im Doppel rechtsgültig zu unterzeichnen.
- Die von Ihnen unterzeichneten GEB werden durch die CARBURA gegengezeichnet. Sie erhalten ein Exemplar mit der GEB-Nummer zurück.
|
|
Monika Salvotelli Telefon: +41 44 217 41 21
|
|