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Die CARBURA ist ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, dem natürliche oder juristische Personen angehören können, welche flüssige Treib- und Brennstoffe importieren oder importieren wollen. Gemäss Statuten der CARBURA müssen für eine Mitgliedschaft folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - Im schweizerischen Zollgebiet niedergelassene und im Handelsregister eingetragene natürliche oder juristische Person.
- Regulärer Import von jährlich insgesamt mindestens 3000 m³ flüssiger Treib- und Brennstoffe. Bezüge ab den Inlandraffinerien sind den Importen gleichgestellt.
- Genügend Tankraum für Pflichtlager und Lagerung der freien Manövriervorräte.
- Abschluss eines Pflichtlagervertrages mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung.
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CARBURA-Mitglieder: Voraussetzungen, Rechte und Pflichten
Pflichtlagerhaltung
Einfuhrbewilligungen
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