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MitgliedschaftSociétariatRequisiti d'ammissioneMembershipspace_end
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Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Die CARBURA ist ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, dem natürliche oder juristische Personen angehören können, welche flüssige Treib- und Brennstoffe importieren oder importieren wollen. Gemäss Statuten der CARBURA müssen für eine Mitgliedschaft folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Im schweizerischen Zollgebiet niedergelassene und im Handelsregister eingetragene natürliche oder juristische Person.
  2. Regulärer Import  von jährlich insgesamt mindestens 3000 m³  flüssiger Treib- und Brennstoffe. Bezüge ab den Inlandraffinerien sind den Importen gleichgestellt.
  3. Genügend Tankraum für Pflichtlager und Lagerung der freien Manövriervorräte.
  4. Abschluss eines Pflichtlagervertrages mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung.
 

Links

CARBURA-Mitglieder: Voraussetzungen,
Rechte und Pflichten

Pflichtlagerhaltung

Einfuhrbewilligungen

 
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