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PflichtlagerhaltungStockage obligatoireScorte obbligatorie Compulsory stockpilingspace_end
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Pflichtlagerhaltung in der Schweiz

  • Pflichtlager bezwecken die Vorratshaltung lebensnotwendiger Güter (Lebens- und Heilmittel, Erdölprodukte) zur Überbrückung von Versorgungskrisen und Mangellagen. Sie decken den Bedarf für eine bestimmte Zeitdauer ab.
  • Mineralöl-Pflichtlager gibt es für die Produkte Autobenzine, Dieselöl, Heizöle sowie Flugpetrol. Die Pflichtlager decken bei den ersten drei Produkten einen Bedarf von 4,5 Monaten, beim Flugpetrol einen von 3 Monaten ab.
  • Die Pflichtlagerhaltung ist eine Aufgabe der Wirtschaft. Der Bund legt die Rahmenbedingungen fest. Finanziert wird die Vorratshaltung durch Beiträge auf dem Import (sog. Garantiefondsbeiträge).

 

Links

Bund

Bundesamt für
wirtschaftliche Landesversorgung

 


Pflichtlagerorganisationen Schweiz

Reservesuisse

Helvecura

Agricura (c/o ATAG)

 
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