Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Die CARBURA ist ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, dem natürliche oder juristische Personen angehören können, welche flüssige Treib- und Brennstoffe importieren oder importieren wollen. Gemäss Statuten der CARBURA müssen für eine Mitgliedschaft als Importeur-Pflichtlagerhalter folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Im schweizerischen Zollgebiet niedergelassene und im Handelsregister eingetragene natürliche oder juristische Person.
  2. Regulärer Import  von jährlich insgesamt mindestens 3000 m³  flüssiger Treib- und Brennstoffe. Bezüge ab den Inlandraffinerien sind den Importen gleichgestellt.
  3. Genügend Tankraum für Pflichtmengen und Manövriervorräte.
  4. Abschluss eines Pflichtlagervertrages mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung.

Firmen, die als gemeinsame Pflichtlagerhalter der Erdölwirtschaft oder als stellvertretende Pflichtlagerhalter für Importeur-Pflichtlagerhalter tätig sind oder tätig werden wollen, sind ebenfalls Mitglieder der CARBURA.

Seit 1. Mai 2019 sind auch die Erstinverkehrbringer von im Inland hergestellten oder verarbeiteten flüssigen Treib- und Brennstoffen sowie deren Komponenten (vgl. Anhang der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung flüssiger Treib- und Brennstoffe) lagerpflichtig. Dies betrifft in erster Linie Herstellungsbetriebe biogener Treibstoffe. Bei Erfüllung der obigen Voraussetzungen werden diese ebenfalls Mitglied der CARBURA.