GEB B: Import von weniger als 3'000 m³ Pflichlagerprodukten

Voraussetzungen für die Erteilung einer GEB B sind:

  • (Beabsichtigte) Importe von mehr als 20 kg bis max. 3000 m³ Pflichtlagerprodukten je Kalenderjahr
  • Entrichten der Garantiefondsbeiträge

Die GEB B ist nicht übertragbar. Sie berechtigt zur Einfuhr von max. 3'000 m³ bzw. 2790 to  Pflichtlagerprodukten sowie zum Import von Spezialprodukten ohne mengenmässige oder zeitliche Begrenzung. 

Achtung

Bei Überschreiten der Limite von 3'000 m³ bzw. 2'790 to lagerpflichtiger Produkte wird die Lieferung an der Grenze zurückgewiesen.

So erhalten Sie eine GEB B

  1. Füllen Sie das «Antragsformular GEB B & C» aus (DOC / PDF).
  2. Die CARBURA prüft Ihren Antrag und stellt die entsprechende GEB aus.
  3. Die GEB ist durch Sie im Doppel rechtsgültig zu unterzeichnen.
  4. Die von Ihnen unterzeichneten GEB werden durch die CARBURA gegengezeichnet. Sie erhalten ein Exemplar mit der GEB-Nummer zurück.