GEB B: Import von weniger als 3'000 m³ Pflichlagerprodukten
Voraussetzungen für die Erteilung einer GEB B sind:
- (Beabsichtigte) Importe von mehr als 20 kg bis max. 3000 m³ Pflichtlagerprodukten je Kalenderjahr
- Entrichten der Garantiefondsbeiträge
Die GEB B ist nicht übertragbar. Sie berechtigt zur Einfuhr von max. 3'000 m³ bzw. 2790 to Pflichtlagerprodukten sowie zum Import von Spezialprodukten ohne mengenmässige oder zeitliche Begrenzung.
Achtung
Bei Überschreiten der Limite von 3'000 m³ bzw. 2'790 to lagerpflichtiger Produkte wird die Lieferung an der Grenze zurückgewiesen.
So erhalten Sie eine GEB B
- Füllen Sie das «Antragsformular GEB B & C» aus (DOC / PDF).
- Die CARBURA prüft Ihren Antrag und stellt die entsprechende GEB aus.
- Die GEB ist durch Sie im Doppel rechtsgültig zu unterzeichnen.
- Die von Ihnen unterzeichneten GEB werden durch die CARBURA gegengezeichnet. Sie erhalten ein Exemplar mit der GEB-Nummer zurück.