Pflichtlagerhaltung in der Schweiz

  • Pflichtlager bezwecken die Vorratshaltung lebensnotwendiger Güter (Lebens- und Heilmittel, Erdölprodukte) zur Überbrückung von Versorgungskrisen und Mangellagen. Sie decken den Bedarf für eine bestimmte Zeitdauer ab.
  • Mineralöl-Pflichtlager gibt es für die Produkte Autobenzine, Dieselöl, Heizöle sowie Flugpetrol. Die Pflichtlager decken bei den ersten drei Produkten einen Bedarf von 4,5 Monaten, beim Flugpetrol einen von 3 Monaten ab.
  • Die Pflichtlagerhaltung ist eine Aufgabe der Wirtschaft. Der Bund legt die Rahmenbedingungen fest. Finanziert wird die Vorratshaltung durch Beiträge auf dem Import (sog. Garantiefondsbeiträge).