Zweck und Aufgaben der CARBURA

Die CARBURA wurde 1932 als Selbsthilfe-Organisation der Importeure flüssiger Treib- und Brennstoffe zum Zweck der Pflichtlagerhaltung gegründet. Sie ist ein privatrechtlicher Verein, dessen Statuten vom Bund genehmigt werden und der der Oberaufsicht durch das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung untersteht.

Mitglieder der CARBURA sind alle Importeure von Erdölprodukten mit Einfuhren von mehr als 3'000 m³ pro Jahr, sowie stellvertretende bzw. gemeinsame Pflichtlagerhalter von Mineralölprodukten, welche mit dem Bund einen entsprechenden Pflichtlagervertrag abgeschlossen haben.

Die Hauptaufgaben der CARBURA sind:

  • Durchführung der Pflichtlagerhaltung für Mineralölprodukte
  • Erteilen von Einfuhrbewilligungen
  • Erheben von Garantiefondsbeiträgen und Verwaltung der Garantiefonds
  • Ausrichten von Entschädigungen an die Pflichtlagerhalter  für die Kosten der Pflichtlagerhaltung
  • Kontrolle der Lagerverpflichtung
  • Mitarbeit bei Geschäften der wirtschaftlichen Landesversorgung

Die Geschäftsstelle der CARBURA zählt 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.