Wirtschaftliche Landesversorgung

Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) bezweckt die Sicherstellung der Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit den lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen im Falle von Versorgungsstörungen. Zu diesem Zweck werden einerseits Pflichtlager gehalten, anderseits Massnahmen für die Verwendung der Pflichtlager in Mangellagen und andere Bewirtschaftungsmassnahmen vorbereitet.

Allgemeine Informationen zu Auftrag und Organisation der WL finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung.

CARBURA und die WL

Die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen ist Sache der Privatwirtschaft. Die WL wird erst aktiv, wenn Versorgungsengpässe entstehen, welche die Wirtschaft nicht mehr selber beheben kann. Dieses Subsidiaritätsprinzip im Einsatz wird ergänzt durch das Milizprinzip in der Organisation. Fachleute aus den betroffenen Branchen nehmen Risikobeurteilungen und Lageanalysen vor, planen darauf basierend die Bewirtschaftungsmassnahmen und wirken im Ernstfall bei deren Umsetzung mit.

Die CARBURA nimmt in der WL zwei Funktionen wahr. Einerseits stellt sie als Selbsthilfeorganisation der Erdölimporteure sicher, dass die vorgeschriebenen Pflichtlager gelagert sind. Nebst dieser Kernaufgabe der Pflichtlagerhaltung wirkt die CARBURA gemäss Statuten aber auch bei der Planung und Durchführung von Massnahmen der WL mit.

Verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle wie auch der Mitgliedsfirmen üben in der Abteilung Mineralölprodukte des Bereichs Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung Kader- und Expertenfunktionen aus und unterstützen die zuständigen Behörden im Rahmen der Internationalen Energie-Agentur (IEA), der die Schweiz angehört.