Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Die CARBURA ist ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, dem natürliche oder juristische Personen angehören können, welche flüssige Treib- und Brennstoffe importieren oder importieren wollen. Gemäss Statuten der CARBURA müssen für eine Mitgliedschaft als Importeur-Pflichtlagerhalter folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Im schweizerischen Zollgebiet niedergelassene und im Handelsregister eingetragene natürliche oder juristische Person.
- Regulärer Import von jährlich insgesamt mindestens 3000 m³ flüssiger Treib- und Brennstoffe. Bezüge ab den Inlandraffinerien sind den Importen gleichgestellt.
- Genügend Tankraum für Pflichtmengen und Manövriervorräte.
- Abschluss eines Pflichtlagervertrages mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung.
Firmen, die als gemeinsame Pflichtlagerhalter der Erdölwirtschaft oder als stellvertretende Pflichtlagerhalter für Importeur-Pflichtlagerhalter tätig sind oder tätig werden wollen, sind ebenfalls Mitglieder der CARBURA.
Seit 1. Mai 2019 sind auch die Erstinverkehrbringer von im Inland hergestellten oder verarbeiteten flüssigen Treib- und Brennstoffen sowie deren Komponenten (vgl. Anhang der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung flüssiger Treib- und Brennstoffe) lagerpflichtig. Dies betrifft in erster Linie Herstellungsbetriebe biogener Treibstoffe. Bei Erfüllung der obigen Voraussetzungen werden diese ebenfalls Mitglied der CARBURA.