Kooperationsvereinbarung Grosstanklager im Bereich Umweltschutz

Die Kooperationsvereinbarung Grosstanklager ist eine Branchenlösung zwischen der Erdölbranche, vertreten durch Avenergy Suisse und CARBURA, und den angeschlossenen Kantonen und Tanklager. Mit dieser Vereinbarung delegieren die Kantone die Kontrollen der Umweltschutzgesetzgebung an die Branche, welche die Tanklager bezüglich Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen Störfallvorsorge, Gewässerschutz und Luftreinhaltung in Eigenverantwortung kontrolliert. Die hoheitlichen Aufgaben bleiben den kantonalen Behörden vorbehalten.

Die Ziele der Kooperationsvereinbarung sind eine effiziente Umsetzung der notwendigen Kontrolltätigkeiten, eine einheitliche Beurteilung, die Förderung der Eigenverantwortung der Tanklagerbetreiber und der Erhalt des Fachwissens.

Die Kooperationsvereinbarung Grosstanklager wurde auf Initiative des Kantons St. Gallen im Jahre 2006 unterzeichnet. Zu Beginn waren die Kantone Graubünden, Luzern, Schaffhausen, St. Gallen und Zürich dabei. Zwischenzeitlich sind die Kantone Aargau (Teil Luftreinhaltung), Basel-Landschaft, Bern, Genf, Schwyz, Tessin und Thurgau der Kooperationsvereinbarung beigetreten, so dass diese aktuell mehr als zwei Drittel der schweizerischen Tankkubaturen umfasst.

Organisation

Die Kooperationsvereinbarung wird von einem Lenkungskernteam geführt, das aus je einem Vertreter der teilnehmenden Kantone sowie aus je einem Vertreter von Avenergy Suisse und CARBURA und zwei Vertretern von Tankanlagen besteht. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) sowie die beauftragte Fachstelle (ECO SWISS) sind Mitglieder ohne Stimmrecht.

Für die fachliche Begleitung bestehen drei Fachausschüsse mit Vertretern aus Kantonen, Branche und Fachstelle.

Den Kantonen wird von der Fachstelle jährlich Bericht erstattet über den Zustand in den Tanklagern, und die angeordneten wie auch die realisierten Massnahmen. Die Behörden übernehmen das Controlling der Vereinbarung und führen zu diesem Zweck Stichkontrollen durch.

Ablauf der Kontrollen

Die Kontrolle eines Tanklagers durch die Fachstelle besteht aus drei Elementen:

  • Detaillierte Erstbegehung zur Bestandesaufnahme
  • Wiederholbegehung alle fünf bis sieben Jahre
  • Jährliche Kontrollfragen, welche der Betreiber in Eigenverantwortung ausfüllt

Aus der Auswertung der einzelnen Arbeitsschritte werden bei Bedarf Massnahmen mit Realisierungsfristen formuliert. Im Sinne einer Erfolgskontrolle gehört zu den Aufgaben der Fachstelle insbesondere auch die Nachführung und Überwachung der erstellten Massnahmenpläne.