GEB C: Import von Spezialprodukten
GEB C werden erteilt für den
- Import von mehr als 20 kg brutto bewilligungspflichtiger Spezialprodukte für technische, resp. industrielle Zwecke (wie z.B. Lösungsmittel, Fabrikations- und gewerbliche Zwecke, usw.), welche weder vermischt noch unvermischt als Treib- oder Brennstoff eingesetzt werden.
Die GEB C ist nicht übertragbar. Sie berechtigt zum Import von Spezialprodukten ohne mengenmässige oder zeitliche Begrenzung.
So erhalten Sie eine GEB C
- Füllen Sie das «Antragsformular GEB B & C» aus (DOC / PDF).
- Die CARBURA prüft Ihren Antrag und stellt die entsprechende GEB aus.
- Die GEB ist durch Sie im Doppel rechtsgültig zu unterzeichnen.
- Die von Ihnen unterzeichneten GEB werden durch die CARBURA gegengezeichnet. Sie erhalten ein Exemplar mit der GEB-Nummer zurück.