GEB C: Import von Spezialprodukten

GEB C werden erteilt für den

  • Import von mehr als 20 kg brutto bewilligungspflichtiger Spezialprodukte für technische, resp. industrielle Zwecke (wie z.B. Lösungsmittel, Fabrikations- und gewerbliche Zwecke, usw.), welche weder vermischt noch unvermischt als Treib- oder Brennstoff eingesetzt werden.

Die GEB C ist nicht übertragbar. Sie berechtigt zum Import von Spezialprodukten ohne mengenmässige oder zeitliche Begrenzung.

So erhalten Sie eine GEB C

  1. Füllen Sie das «Antragsformular GEB B & C» aus (DOC / PDF).
  2. Die CARBURA prüft Ihren Antrag und stellt die entsprechende GEB aus.
  3. Die GEB ist durch Sie im Doppel rechtsgültig zu unterzeichnen.
  4. Die von Ihnen unterzeichneten GEB werden durch die CARBURA gegengezeichnet. Sie erhalten ein Exemplar mit der GEB-Nummer zurück.