VOC-Emissionserklärung

Stehtankanlagen, welche leichtflüchtige Produkte lagern (z.B. Benzin oder Flugpetrol), unterstehen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und sind damit verpflichtet, die darin vorgegebenen Emissionswerte einzuhalten.

Wer eine Anlage betreibt, die Luftverunreinigungen verursacht, muss der Behörde gemäss Art.12 der LRV in einer Emissionserklärung Auskunft über die Emissionen erteilen. Die Emissionserklärung kann sich auf Messungen oder Materialbilanzen der eingesetzten Stoffe stützen.

Laut Art.13 der LRV sind für Stehtankanlagen die Messungen oder Kontrollen alle drei Jahre zu wiederholen.

Die CARBURA hat basierend auf den VDI (Verein deutscher Ingenieure, VDI 3479:2010-08: Emissionsminderung - Raffinerieferne Mineralöltankläger) und in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss Luftreinhalteverordnung der Kooperationsvereinbarung sowie der Technischen Kommission der CARBURA ein Grundlagenpapier zur Berechnung von VOC Emissionen von Stehtankanlagen erarbeitet. Dieses Grundlagenpapier wurde in eine Berechnungstabelle (Excel) umgesetzt.

Mittels der Eingabe der Daten zu den Tanklagereinrichtungen sowie zum jährlichen Umschlag können Tanklagerbetreiber die Emissionserklärung eigenhändig erstellen.

Grundlagenpapier: VOC Emissionserklärung (20.3.2018) Download (PDF)
Exceltabelle zur Berechnung von Emissionen durch Benzin- und Flugpetroltanks bei Stehtankanlagen (V9) Download (XLS)