GEB A: Import von mehr als 3'000 m³ Pflichtlagerprodukten

Voraussetzungen für die Erteilung einer GEB A sind:

  • (Beabsichtigte) Importe von mehr als 3'000 m³ Pflichtlagerprodukten pro Kalenderjahr
  • Ausreichend Tankraum für Pflicht- und Manövriermengen
  • Anlegen von Pflichtmengen
  • Abschluss eines Pflichtlagervertrags mit dem BWL
  • Mitgliedschaft bei CARBURA
  • Entrichten der Garantiefondsbeiträge
  • der Antragsteller muss im schweizerischen Handelsregister eingetragen sein.

Die GEB A ist nicht übertragbar. Sie berechtigt zum Import von Pflichtlager- sowie von  Spezialprodukten ohne mengenmässige oder zeitliche Begrenzung.

So erhalten Sie eine GEB A

Bitte nehmen Sie mit Frau Claudia Thoma Kontakt auf. Informationen über die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft sowie die Rechte und Pflichten von CARBURA-Mitgliedern finden Sie hier.