GEB A: Import von mehr als 3'000 m³ Pflichtlagerprodukten
Voraussetzungen für die Erteilung einer GEB A sind:
- (Beabsichtigte) Importe von mehr als 3'000 m³ Pflichtlagerprodukten pro Kalenderjahr
- Ausreichend Tankraum für Pflicht- und Manövriermengen
- Anlegen von Pflichtmengen
- Abschluss eines Pflichtlagervertrags mit dem BWL
- Mitgliedschaft bei CARBURA
- Entrichten der Garantiefondsbeiträge
- der Antragsteller muss im schweizerischen Handelsregister eingetragen sein.
Die GEB A ist nicht übertragbar. Sie berechtigt zum Import von Pflichtlager- sowie von Spezialprodukten ohne mengenmässige oder zeitliche Begrenzung.
So erhalten Sie eine GEB A
Bitte nehmen Sie mit Frau Claudia Thoma Kontakt auf. Informationen über die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft sowie die Rechte und Pflichten von CARBURA-Mitgliedern finden Sie hier.